Während der Baumaßnahmen gilt: Der Lärmschutz ist gesetzlich gesichert. Die Nachtschutzzone des Lärmschutzbereichs schützt die Anwohner. Liegt Ihr Grundstück in der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone? Dann haben Sie Anspruch auf passiven Schallschutz. Voraussetzung: Ihr Wohngebäude wurde vor September 2010 genehmigt und gebaut.
Wir fördern Schallschutzfenster, verbesserte Wände und Dächer sowie Belüftungsanlagen. Die Förderung richtet sich nach der Lärmbelastung Ihres Standorts.
Prüfen Sie hier, ob Ihr Grundstück in einer Schutzzone liegt.